Quarzsandhandschuhe Security Dienst Einsatz Schutz Protektoren #35538

Quarzsandhandschuhe Security Dienst Einsatz Schutz Protektoren #35538

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Als universell einsetzbare Einsatzhandschuhe haben sich die ALFASHIRT Quarzsandhandschuhe...mehr
Produktinformationen "Quarzsandhandschuhe Security Dienst Einsatz Schutz Protektoren #35538"

Als universell einsetzbare Einsatzhandschuhe haben sich die ALFASHIRT Quarzsandhandschuhe nicht nur im Dienst bewährt.
Auch im Alltag sind sie durch ihren unauffälligen Look nicht sofort als Sicherheitshandschuhe identifizierbar.
Durch die stabile Naht ist die Langlebigkeit dieser komfortablen Diensthandschuhe garantiert. 
Nicht nur der Handrücken und die Knöchel sind durch die zusätzliche Quarzsandfüllung optimal geschützt - auch die 
Handinnenfläche ist durch das robuste Leder gut geschützt. Die einhändig verschließbare Lederlasche mit Klett am Handgelenk 
garantiert einen sicheren, komfortablen Sitz dieser außergewöhnlichen Sicherheitshandschuhe.

  • 100% Leder
  • 285g
  • hochwertige Verarbeitung
  • stabile Naht

Die mit feinstem Quarzsand gefüllten Lederhandschuhe werden zumeist von Personen getragen, die um ihre eigene Sicherheit besorgt sein müssen.
Sinnvoll ist der Einsatz dieser Diensthandschuhe vorallem für Personen die jederzeit mit einem Angriff dritter rechnen müssen, wie beispielsweise 
Sicherheitskräfte. 
Der aufgrund § 2 V WaffG ergangene Bescheid des Bundeskriminalamtes vom 12.07.2006 Az. KT 21 / SO 11-5164.01 – Z-41 bestätigt, dass es sich bei Quarzsandhandschuhen
ausdrücklich NICHT um eine Waffe handelt.
Somit ist es auch jeder zivilen Person möglich, in den Genuss dieser aussergewöhnlichern Sicherheitshandschuhe zu kommen.
Zu beachten ist jedoch, dass das Mitführen und Tragen bei Versammlungen, Fussballspielen, Demonstrationen und ähnlichen Veranstaltungen die dem 
Versammlungsgesetz (§ 17a Abs. 1 VersammlG) unterliegen, unterlassen werden sollte. Grund dafür ist, dass mit diesen Handschuhen Vollstreckungsmaßnahmen durch Träger 
von Hoheitsbefugnissen abgewehrt werden könnten.

Bitte informieren Sie sich diesbezüglich über die Rechtslage in ihrem Land.

S35538-S
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